TÜV Teilegutachten
Einziger Hersteller mit Euro 4, 5 und 6 TÜV Teilegutachten für nahezu alle Fahrzeuge.Durch technische Änderungen an einem Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird.
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage eines Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Um ein TÜV Teilegutachten in Auftrag geben zu können, muss das beauftragende Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis eines QM Systems nach deutschem und internationalem Straßenverkehrsrecht
- Nachweis einer e - Zulassung (EG Typgenehmigung)
Ein TÜV Teilegutachten für Leistungsoptimierung umfasst folgende Prüfungen:
- Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220 EWG (Euro 4) oder 715/2007/EWG (Euro 5 und 6)
- Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
- Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
- Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68



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