AGB der Firma H. & N. Electronics GmbH
-nachfolgend Firma H. & N. genannt1.1 | Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden "Allgemeinen Lieferbedingungen" für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen. |
1.2 | Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. |
2.1 | Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen der Firma H. & N. enthaltenen Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma H. & N. ein Angebot des Kunden entweder ausdrücklich schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang dieser ausgeführt wird. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. |
2.2 | Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung der Firma H. & N.. Mündliche Erklärungen der Firma H. & N. oder von Personen, die zur Vertretung der Firma H. & N. bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. |
2.3 | Werden der Firma H. & N. nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist die Firma H. & N. berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. |
2.4 | Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrags können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle ist die Firma H. & N. berechtigt, für ordnungsgemäß mit ihrem Einverständnis zurückgeschickte Ware von der Gutschrift einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und sonstigen Aufwand in Abzug zu bringen. Beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat die Firma H. & N. gemäß § 11 BGB Anspruch auf Ausgleich des ihr entstandenen Schadens. |
2.5 | Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden (sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar). Soweit bestimmte Eigenschaften nicht ausdrücklich vereinbart sind, liefert die Firma H. & N. Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analyseangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- und unterschritten werden können. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, sodass sich Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug ergeben können. Diese Abweichungen hat die Firma H. & N. nicht zu vertreten. |
3.1 | Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware (Gefahrübergang) geht mit Übergabe der Ware an Sie über. |
3.2 | Versandspesen gehen zulasten des Käufers. Soweit in Konditionen der Firma H. & N. vorgesehen, wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet. Versandweg und Versandmittel sind, soweit nicht andere vereinbart, der Wahl der Firma H. & N. überlassen. Transportversicherungen werden von der Firma H. & N. nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers abgeschlossen. Transportschäden sind unverzüglich beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Überbringer festzustellen und der Firma H. & N. binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Rücksendungen des Käufers erfolgen zunächst auf dessen Kosten. Hat die Firma H. & N. den Grund der Rücksendung zu vertreten (Garantiefall, Gewährleistung etc.), werden die Versandkosten dem Käufer erstattet. Die Firma H. & N. ist nicht verpflichtet, unfreie Sendungen entgegen zu nehmen. |
3.3 | Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. |
3.4 | Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Diese können gesondert berechnet werden. |
3.5 | Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der Firma H. & N. und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Firma H. & N. dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von der Firma H. & N. die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich die Firma H. & N. nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten. |
3.6 | Die Firma H. & N. haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden ihrer Vorlieferanten hat sie nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Die Firma H. & N. ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihr gegen die Vorlieferanten zustehenden Ansprüchen an den Käufer abzutreten. |
3.7 | Die Firma H. & N. liefert weltweit. |
4.1 | Den Lieferungen und Leistungen der Firma H. & N. liegen die in der jeweils zuletzt ausgegebenen Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Falls ausdrücklich nichts anderes aufgeführt ist, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Netto-Preise, die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu entrichten. Führt die Firma H. & N. die Bestellung ohne eigenes Verschulden erst nach mehr als 30 Tagen aus, so ist sie berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen. |
4.2 | Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. |
4.3 | Die Firma H. & N. nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. |
4.4 | Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. |
4.5 | Die Forderungen der Firma H. & N. werden unabhängig von der Lieferzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche der Firma H. & N. durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Im letzteren Falle ist die Firma H. & N. berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug-um-Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. |
4.6 | Im Fall des IV.5. kann die Firma H. & N. die Einzugsermächtigung (Absatz VI.5.) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Zug-um-Zug-Zahlung verlangen. Der Käufer kann jedoch diese Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. |
4.7 | Die Firma H. & N. ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht die Firma H. & N. von diesem Recht Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb einer von der Firma H. & N. gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Hierauf weist die Firma H. & N. bei Mitteilung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich hin. |
4.8 | Eine Zahlungsverweigerung oder –zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängel oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. |
4.9 | Eine Aufrechnung ist nur mit von der Firma H. & N. anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. |
5.1 | Ihnen steht als Verbraucher bei einem Kauf über den H.& N. Electronics GmbH Online-Shop, über die Online-Verkaufsplattformen Amazon sowie per Telefon das nachfolgende Widerrufsrecht zu. - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der H.& N. Electronics GmbH Leutkircher Str. 24 88316 Isny Deutschland Telefon: +49 (0) 7562 91 23 03 E-Mail: info@diesel-power.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Muster-Widerrufsformular Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An H.& N. Electronics GmbH Leutkircher Str. 24 88316 Isny Deutschland Telefon: +49 (0) 7562 91 23 03 E-Mail: info@diesel-power.com – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) – Datum (*) Unzutreffendes streichen. - Ende der Widerrufsbelehrung - |
5.2 | Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. |
6.1 | Soweit durch Leistungen der Firma H. & N. oder den Einsatz von Produkten der Firma H. & N. Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr der STVZO und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, die eingetretenen Änderungen der Zulassungsstelle und seiner Kfz-Versicherung mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme (zum Beispiel beim TÜV) zu veranlassen. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die Firma H. & N. übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. |
6.2 | Falls vertraglich die Zurverfügungstellung oder Lieferung eines TÜV-Gutachtens oder sonstiger technischer Erklärungen zur Erleichterung der Eintragung von Veränderungen in den Fahrzeugbrief vereinbart wurde, stellt dies ausdrücklich keine Garantie dafür dar, dass eine Eintragung durch den TÜV oder eine andere technische Organisation auch tatsächlich erfolgt. Das TÜV-Gutachten stellt insbesondere keine Motor- oder Fahrzeuggarantie oder die Zusicherung der Verwendbarkeit oder Tauglichkeit des Produkts oder der Leistung dar. |
7.1 | Die Firma H. & N. behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm bezieht, behält sich die Firma H. & N. das Eigentum vor, bis ihre sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld verrechnet. Anderslautende Bestimmungen des Käufers sind unwirksam. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma H. & N. zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. |
7.2 | Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Firma H. & N., ohne dass diese hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum der Firma H. & N. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Firma H. & N. gehörender Ware erwirbt die Firma H. & N. Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung und dem Verarbeitungswert. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der Firma H. & N. gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die Firma H. & N. Miteigentümerin entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt der Firma H. & N. Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der Firma H. & N. stehenden Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. |
7.3 | Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der Firma H. & N. gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, das heißt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Firma H. & N. der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der Firma H. & N., der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihr Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Firma H. & N., so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert der Firma H. & N. an dem Miteigentum entspricht. |
7.4 | Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 auf die Firma H. & N. tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. |
7.5 | Die Firma H. & N. ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3 abgetretenen Forderungen. Die Firma H. & N. wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen der Firma H. & N. hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; die Firma H. & N. ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. |
7.6 | Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer die Firma H. & N. unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. |
7.7 | Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters. |
7.8 | Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20 %, so ist die Firma H. & N. – auf Verlangen des Käufers – insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der Firma H. & N. aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über. |
7.9 | Soweit auf den Wert der Vorbehaltsware abgestellt wird, ergibt sich dieser aus dem Rechnungsbetrag (Fakturwert) des Verkäufers. |
7.10 | Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung tritt der Käufer der Firma H. & N. ab. Die Firma H. & N. nimmt diese Abtretung an. |
7.1 | Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet die Firma H. & N. nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Käufer zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt § 377 HGB unberührt. |
7.2 | Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, das heißt, sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte. |
7.3 | Der Käufer ist verpflichtet, der Firma H. & N. die beanstandete Kaufsache zur Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung. |
7.4 | Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma H. & N. berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. |
7.5 | Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer die Firma H. & N. möglichst unverzüglich zu informieren. |
7.6 | Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhaften Einbaus oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. |
7.7 | Erwirbt der Käufer gemäß Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, beziehen sich die Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder aus Sachmängelhaftung stets auf das einzelne, von Mängel betroffene Gerät, keinesfalls auf alle Geräte oder das gesamte System. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird. |
7.8 | Nach heutigem Stand der Technik ist nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilität übernimmt die Firma H. & N. nur dann eine Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von der Firma H. & N. bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen vom Käufer bezogenen und fremden (nicht vom Käufer bezogenen) Baugruppen auf, stellt der Käufer die Firma H. & N. von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. |
7.9 | Die Firma H. & N. haftete für die gelieferte Software nicht für eventuelle Verletzungen von Urheberrechten. |
7.10 | Wird der Liefergegenstand beim Einbau in Fahrzeuge oder beim Einsetzen von Teilen, die im Rennsport oder in entsprechenden Wettbewerben Verwendung finden, vom Käufer oder Dritten verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der Firma H. & N. beseitigt, wird die Firma H. & N. von ihrer Gewährleistungspflicht frei. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Einbau des Liefergegenstandes außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Werden gelieferte Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis oder Abnahme erforderlich, so leistet die Firma H. & N. für die Erteilung keine Gewähr. |
7.11 | Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt. |
7.12 | Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit der Firma H. & N. abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus. |
7.13 | Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt VIII. (allgemeine Haftungsbegrenzung). |
9.1 | Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden. |
9.2 | Die Haftung für Schäden an anderen Teilen und Folgeschäden (zum Beispiel Einbauschäden, Motorschäden usw.) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. |
9.3 | Die Firma H. & N. weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. |
9.4 | Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-, Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Firma H. & N. insoweit von jeder Haftung frei. |
9.5 | Die Firma H. & N. verpflichtet sich, ihre Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen. |
10.1 | Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz der Firma H. & N. |
10.2 | Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
10.3 | Ist eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine solche, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. |
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